Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Osteopathie?
Das Thema „Osteopathie Krankenkasse“ galt ebenso wie auch bei anderen Naturheilverfahren lange Zeit bei den gesetzlichen Krankenkassen als unbedeutend. Dies hat sich in den vergangenen Jahren deutlich geändert. Nicht zuletzt auf Grund zahlreicher nachgewiesener Heilerfolge und Studien, gehören osteopathische Behandlungen heute zu sehr gefragten Zusatzleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Voraussetzungen für ein Kostenübernahme bei GKV
Als generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme muss eine ärztliche Bescheinigung / Überweisung vom Allgemeinmediziner, einem Fach- oder Hausarzt vorliegen. Der osteopathische Therapeut, welcher die Heilbehandlung ausführen soll, muss für eine Kostenübernahme über eine anerkannte berufliche Qualifikation verfügen.
Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen
Meist übernehmen die Privaten Krankenkassen die Behandlungskosten des Heilpraktikers und wenn Sie privat versichert sind empfehlen wir, vorher mit der Kassen abzuklären in welchem Rahmen die Kosten erstattet werden.
Verzeichnis gesetzlicher Krankenkassen
Das folgende Verzeichnis listet gesetzliche Krankenkassen (GKVs), die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen, Leistungsumfang, Abrechnung und Leistungserbringer jeweils unterschiedlich sind.
Über die angegebenen Webadressen können Sie die Vorgaben und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abrufen.
Aktuell sind dort 94 Einträge gelistet.
Der Link führt zu einer PDF Datei, die in einem neuen Fenster geöffnet wird: Liste mit Krankenkassen öffnen
Die Angaben sind ohne Gewähr. Wir empfehlen in jedem Fall die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, da die oben angeführte Liste lediglich eine Orientierungshilfe mit sich verändernden Konditionen darstellt.